Kandidaten für den Vorstand des ZYC und Tagesordnung der Jahreshauptversammlung
Die Kandidatenliste für die Vorstandswahlen sowie die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung sind im Mitgliederbreich zu finden.
Zeuthener Yachtclub e.V., Niederlausitzstraße 12, 15738 Zeuthen, Tel.: (033762) 70 9 77
Die Kandidatenliste für die Vorstandswahlen sowie die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung sind im Mitgliederbreich zu finden.
Die Einladung zur Jahreshauptversammlung 2019 mit Vorstandswahl findet Ihr im Mitgliederbreich unserer Internetseite.
Im Rahmen des Neujahrsempfangs der Gemeinde Zeuthen wurde Ralf Brandt für sein ehrenamtliches Engagement in unserem Verein durch den Zeuthener Bürgermeister geehrt. Insgesamt wurden 9 Zeuthener für ihr ehrenamtliches Engagement auf diese Weise ausgezeichnet.
Wir wünschen Euch, den Mitgliedern und Freunden des Zeuthener Yachtclubs, ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes Jahr 2019.
Wir freuen uns auf die Begegnungen mit Euch, die Gemeinschaft und die sportlichen Wettkämpfe, die uns auch im Jahr 2019 verbinden werden.
Als pdf-Anlage findet Ihr hier unseren Terminplan für 2019.
Für ihre sportlichen Erfolge in den Jahren 2016 und 2017 erhielten Reiko Naujokat, Wolfgang "Wumme" Pritzel sowie Manfred Schrot eine Ehrung der Kommune Zeuthen.
Die Ehrenurkunden wurden vom Zeuthener Bürgermeister, Sven Herzberg, im Rahmen des Tages der Gesundheit überreicht.
Traditionell lädt der Zeuthener Yachtclub zum Ende der Saison zur Kehrausregatta der H-Jollen ein. In diesem Jahr findet die Regatta am 29. und 30. September statt.
Im Portal Raceoffice findet Ihr die Ausschreibung und Meldemöglichkeit.
Wir freuen uns auf die sportlichen Wettkämpfe und die gesellige Zeit mit Euch.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Beschwerde eines Hausbootbesitzers gegen eine Beseitigungsanordnung stattgegeben.
Der Liegeplatz des Hausbootes befindet sich an einem genehmigten Steg im Ruppiner See. Die untere Bauaufsichtsbehörde hatte die Beseitigung des Hausbootes angeordnet. Es handele sich dabei um eine „bauliche Anlage“, die nicht genehmigt sei und nicht genehmigt werden könne. Der dagegen gerichtete Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg.
Auf die Beschwerde des Hausbootbesitzers hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts die erstinstanzliche Entscheidung geändert und dem Eilantrag stattgegeben. Die Beseitigungsanordnung sei voraussichtlich rechtswidrig, weil es sich bei dem Hausboot bei summarischer Prüfung nicht um eine bauliche Anlage handele. Für die Annahme der hierfür erforderlichen ortsfesten Verwendungsabsicht genüge weder ein Vergleich der Liegezeit mit der Fahrzeit noch ein Hinweis auf die Größe und Ausstattung des Hausbootes. Es bedürfe vielmehr im Klageverfahren einer ausdrücklichen Klärung der Frage, ob es sich bei ihm um eine bauliche Anlage oder um ein Sportboot handele. Die Abgrenzung richte sich danach, ob das Hausboot unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls seiner Funktion nach an die
Stelle eines üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens - etwa eines Wochenendhauses oder einer Wohnung - treten soll oder ob es - wie ein Sportboot - zum Befahren von Gewässern bestimmt ist und hierfür genutzt werden soll. Nach einem von dem Hausbootbesitzer eingereichten Privatgutachten spreche vorläufig mehr für eine sportboottypische Verwendungsabsicht.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 10. Juli 2018 - OVG 2 S 13.18
...so war die Zeuthener Woche 2018 mit der Berliner Meisterschaft der 15er Jollenkreuzer.
Die Ergebnisse findet Ihr auf den Seiten von Raceoffice.
Unsere Glückwünsche gehen an die Gewinner, unser Dank gilt allen Seglerinnen und Segler für die schönen Wettkämpfe und allen engagierten Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung der Zeuthener Woche.
Das Wetter passte perfekt zu einem sportlichen Segelwochenende.
Wir freuen uns, auch im nächsten Jahr möglichst viele von Euch wieder zu sehen.